Die Mit­glieder des Vere­ins Lebenswertes Bre­it­brunn fra­gen nach Alternativen.

Durch Abriss leer­ste­hen­der mar­o­der Gebäude kann neuer hochw­er­tig­ster Bau­grund entstehen.

Platz für einzelne, kleinere Neubauan­siedelun­gen wäre auch auf anderen Grund­stück­en im Klosterbe­sitz. Diese wür­den sich bess­er in die dör­flichen Struk­turen inte­gri­eren lassen und hät­ten verkehrstech­nis­che Vorteile. Wenige Ein­fam­i­lien­häuser und Dop­pel­häuser wären für die Bre­it­brun­ner Ein­heimis­chen sicher­lich bedarfs­deck­end. Ein Zuzug von Orts­frem­den ist durch Verkauf / Ver­mi­etung beste­hen­der Objek­te gemäß der nor­malen Fluk­tu­a­tion gewährleis­tet und für das dör­fliche Bre­it­brunn sicher­lich bess­er verträglich.

Die Ziele der Agen­da 21 der Stadt Herrsching wären berücksichtigt:
  • Land­schaft erhalten
  • Flächen­ver­brauch reduzieren
  • Verkehrsaufwand reduzieren
  • Boden scho­nend nutzen, wo möglich entsiegeln
  • Betrof­fene ein­beziehen 

Wir wün­schen, dass im Herrschinger Gemein­der­at die Anliegen und Argu­mente gegen das Großpro­jekt „Kloster­wiese“ fundiert aufge­grif­f­en und die Alter­na­tiv­en begutachtet wer­den. 

Stellungnahme des Vereins “Lebenswertes Breitbrunn e.V.” zum aktuellen Stand:

 

Wie aus dem Wun­sch des Klosters nach 8000 qm Bauland 32.000 qm Bauland wird

 

2010 Anfrage des Klosters Urs­berg an die Gemeinde Herrsching: Es besitzt die über 32 000 qm große land­wirtschaftlich genutzte Kloster­wiese und möchte davon 8000qm in Bauland umge­wan­delt bekom­men. 

Noch beim Straße­naus­bau der See­blick­strasse 2006 wurde den zahlungspflichti­gen Anwohn­ern schriftlich ver­sichert, dass die Kloster­wiese kein Bauland wer­den würde und dass sich das Kloster als Besitzer deshalb auch nicht an den beträchtlichen Erschließungskosten beteili­gen müsse. Alter­na­tive Stan­dorte sowie ander­er Grundbe­sitz des Klosters in Bre­it­brunn wur­den nicht für eine Bebau­ung in Erwä­gung gezo­gen. Dem Wun­sch der Umwand­lung von 8000 qm wurde 2011 von der Gemeinde großzügig entsprochen, indem man gle­ich die ganze Fläche als Bauland „Wohnen“ und „Wohnen zur Förderung behin­dert­er Men­schen“ aus­gewiesen hat.

 

Eine Fläche von 7 Fußballfeldern. 

Diese Fläche ist mehr als ein land­wirtschaftlich genutzter Raum.  Es ist ein zum See abfal­l­en­den eiszeitlich­er Morä­nen­rück­en, der die ursprüngliche Land­schafts­form des Ammersee Ostufers noch sicht­bar macht. Ein beispiel­los­es innerörtlich­es Natur­juwel, das nicht nur Vögeln, Fle­d­er­mäusen etc. als Flug- und Lan­de­platz sowie Sam­melplatz vor dem Vogelzug dient, son­dern auch viele Spaziergänger und Rad­fahrer begeis­tert, welche die unglaublichen Stim­mungen und Son­nenun­tergänge über dem See erleben. Ent­lang der deshalb auch so genan­nten „See­blick­strasse“ führt ein Panora­maweg mit atem­ber­auben­den Aus­blick­en von der Alpen­kette über den See zur Marien­s­tift­skirche von Dießen bis zum nördlichen Seeufer.

Es darf doch nicht im Sinne des Klosters sein, die von Gott so her­rlich geschaf­fene Natur wegen des derzeit­i­gen Baubooms für unsere und alle nach­fol­gen­den Gen­er­a­tio­nen zu opfern. Zu opfern für ein Neubauge­bi­et, das überdi­men­sion­iert ist und für das keine alter­na­tiv­en Stan­dorte geprüft wur­den. Die Ver­ant­wor­tung für den Ver­lust dieses wun­der­schö­nen Fleckchens Natur tra­gen der derzeit amtierende Bürg­er­meis­ter Chris­t­ian Schiller und die Gemein­dräte. Will die Kon­gre­ga­tion wirk­lich die ganze Wiese  zubauen lassen?

Warum blockt das Kloster Gespräche mit den Betrof­fe­nen ab? Warum keine Trans­parenz? Geht es um gegen­seit­ige Zusicherun­gen aus der Ver­gan­gen­heit? Gibt es einen Zusam­men­hang zwis­chen der Erschließung des neuen Feuer­wehrhaus­es in Bre­it­brunn und der Bebau­ung der Kloster­wiese? Es existiert ein städte­baulich­er Ver­trag zwis­chen der Gemeinde und dem Kloster. Warum wird dieser nicht offen gelegt? Geht es um die Vor­a­bin­vesti­tion im Pla­nungsver­fahren, die sich jet­zt auszahlen muss? Die ablehnen­den Stim­men rumoren über­all am Ort aber Viele sind dem Kloster mit Recht aufs Tief­ste ver­bun­den und kön­nen sich deshalb nicht für den Erhalt dieses einzi­gar­ti­gen Flecks Erde öffentlich ein­set­zen. Viele, auch Auswär­tige, suchen Bauland und wün­schen sich dort zu wohnen, aber es wird nicht mehr der reizvolle Ort Kloster­wiese sein, auf dem sie gerne siedeln wollen son­dern es wird ein Aller­welts- Neubauge­bi­et sein, das die spez­i­fis­che Naturschön­heit dieses Ortes nicht berück­sichtigt. 

Wo bleiben da das Engage­ment und der Auf­schrei von Naturschützern und der Grü­nen dieses ein­ma­lige Land­schafts­bild zu erhal­ten?  Die Gemeinde veröf­fentlicht in der Pla­nungsphase Bilder des Kloster­ack­ers bei diesigem Wet­ter und ohne die so oft erleb­baren traumhaften Aus­blicke auf die Berge und den Ammersee. Ja, in diesen Bildern erken­nt man die Schön­heit dieser Frei­fläche nicht. Da fällt der Abschied leicht.  Nur das wird der Kloster­wiese nicht gerecht. Die Bre­it­brun­ner Kloster­schwest­ern wis­sen wovon wir sprechen.

Auch die ersten Siedler in der dama­li­gen Ort­srand­lage respek­tierten die Kloster­wiese als Frei­fläche wegen sein­er außergewöhn­lichen Aus­blicke und benan­nten ihre Zufahrtsstrassen “See­blick­strasse” und “Seestrasse”.

Dieser Flächen­fraß wider­spricht in jed­er Weise den Vor­gaben und  Zie­len des Bun­desumweltamtes und deren „Aktion Fläche“. Grundbe­sitzer und Inve­storen wer­den die Gewin­ner sein. 

Gel­ten die hehren Ziele der Agen­da 21 der Gemeinde Herrsching plöt­zlich nicht mehr? 

  • Land­schaft erhalten
  • Flächen­ver­brauch reduzieren
  • Verkehrsaufwand reduzieren
  • Boden scho­nend nutzen, wo möglich entsiegeln
  • Betrof­fene einbeziehen

Herrsching hat kein nen­nenswertes Bevölkerungswachstum

Die Ausweisung eines neuen Wohnge­bi­etes außer­halb Herrschings Ort­szen­trum ohne Fahrrad­weg nach Herrsching ist unver­ant­wortlich. Hat es damit zu tun, dass man sich vielle­icht mit dem Gym­na­si­um zahlen­mäßig in der ersten Euphorie ver­rech­net hat? Jet­zt müssen mehr Bewohn­er her.  Die schlechte Anbindung nach Herrsching ist für die meis­ten Bewohn­er ein Prob­lem, es beste­ht keine kurze Erre­ich­barkeit von Einzel­han­del, Bil­dungs- und Kultureinrichtungen.

Jüngst wur­den in Herrsching mehrere neue Bebau­ungspläne genehmigt, z. T.  mit umfan­gre­ich­er Bebau­ung. Viele Neubaut­en im Ein­fam­i­lien- und Mehrfam­i­lien­haus Bere­ich wur­den fer­tig gestellt und es gibt viele Wohn­baustellen und genehmigte Wohn­bauanträge. Steuern wir in eine Überka­paz­ität, die dem prog­nos­tizierten Bevölkerungswach­s­tum nicht entspricht?

Der Bedarf ist wohl nicht so gegeben, wie behauptet, denn in Bre­it­brunn ste­ht ein attrak­tives Neubau­vorhaben seit vie­len Monat­en zum Verkauf, das trotz inten­sivster Wer­beak­tio­nen nicht veräußert wer­den kann. Auch gebrauchte Häuser sind Ladenhüter.

Der Bebau­ungs­plan „Kloster­wiese“ sieht ein­er­seits außergewöhn­lich große Gebäude vor und ander­er­seits eine extreme Klein­teilung der Grund­stücke sowie eine sehr dichte Bebau­ung.  Unter Hin­weis auf das klostereigene, große  „Aus­reißerge­bäude“ an der Seestrasse nimmt man sich die Frei­heit, weit­ere Großge­bäude zu pla­nen obwohl die Umge­bung aus aufge­lock­ert­er Ein­fam­i­lien­haus­be­bau­ung beste­ht. Man erin­nere sich nochmals an die ursprüngliche Absicht s. oben.

Ursprünglich wurde die Klein­teilung so propagiert, um jun­gen, ein­heimis­chen Fam­i­lien die Möglichkeit zum Erwerb zu bieten. Da das Ein­heimis­chen­mod­ell und Ver­gabe durch die Gemein­den EU – umstrit­ten ist, wird nun das Kloster den Grund­stücksverkauf  ohne Trans­parenz vornehmen? Zunächst wur­den im Vor­feld ökonomisch – soziale Ver­gabekri­te­rien für einen Teil der Grund­stücke veröf­fentlicht.  Würde daran noch fest­ge­hal­ten werden?

Und dann noch eine große Mogelpackung:

Im neuen Bebau­ungs­plan Kloster­wiese wird eine GRZ mit 0,16 angegeben. Mutet erst harm­los an. Doch das ist geschönt. Hier wurde die bebaute Fläche mit den Frei­flächen gemit­telt. In den Wohnarealen ist sie also wesentlich höher.

Ist das ser­iöse Politik?

Ter­rassierung –  Abgrabun­gen  – Aufschüttungen

Das gesamte Gebi­et wird umge­graben. Hügel wer­den abge­graben, Senken wer­den aufgeschüt­tet, Tief­gara­gen ver­siegeln den Untergrund.

Welche Law­ine wird da los­ge­treten? 

Alles ist lös­bar“, von wegen. Haus­be­sitzer in Herrschinger Hanglagen haben große Wasser­schä­den in neu errichteten Häusern. Und wer kann das bezahlen? Für junge Fam­i­lien mit gerin­geren finanziellen Möglichkeit­en wird die Hang­be­bau­ung mit dem Mehraufwand wie Tief­gara­gen, Abstütz­maß­nah­men, Wasserdraina­gen etc. am Ende viel zu teuer wer­den. Im bish­eri­gen Bebau­ungs­plan Nr. 22 für das bere­its bebaute, direkt angren­zende nördliche Gebi­et sind kein­er­lei Abgrabun­gen und Ter­rassierun­gen aus geol­o­gis­chen Grün­den erlaubt. Wieso legt man jet­zt nicht die gle­ichen Maßstäbe an? Die Natur und Boden­ver­hält­nisse sind noch immer die gleichen.

Wohin fließt dann das Wass­er der vie­len Brun­nen, – „Bre­it­brunn“. Der Boden ist hier lehmig und teil­weise mit Nagelfluh ver­set­zt. 

Des Einen Gewinn, des Anderen Verlust

Das Kloster wird  durch die gesamte Umwand­lung der land­wirtschaftlich genutzten Fläche in Bauland der Gewin­ner sein.

Die Anlieger die Ver­lier­er. Sie müssen eine deut­liche Wert­min­derung und Her­ab­set­zung ihrer Wohn­qual­ität hin­nehmen und müssen am Ende noch die Straßen­neubau- und  die Straßenin­stand­set­zungskosten mit bezahlen. Mit Let­zteren ist bei dem enor­men Schw­er­lastverkehr durch die großen Erd­be­we­gun­gen zu rechnen.

Bürg­er­meis­ter, Gemein­deräte gel­ten nach der Gemein­de­ord­nung durch ihre Abstim­mungen bei allen Beschlüssen zum Bebau­ungs­plan „Kloster­wiese“ als befan­gen und dür­fen dort keinen Grund erwer­ben. Auch dür­fen sie keinen per­sön­lichen Nutznieß aus der Bebau­ung haben. Dies gilt auch für deren Angehörige.

Die „Nul­l­vari­ante“ wurde nicht weit­er untersucht

Bei der Nicht­durch­führung des Baupro­jek­ts („Nul­l­vari­ante“) käme es zu kein­er zusät­zlichen Flächen­ver­siegelung, das Land­schafts­bild bliebe erhal­ten. Alle Bre­it­brun­ner und Besuch­er kön­nten sich weit­er­hin an den her­rlichen Stim­mungen und Aus­blick­en oben auf der Kloster­wiese erfreuen und dort Kraft schöpfen.

Viele Details wur­den für die Bebau­ung der Kloster­wiese geprüft, allein die Prog­nose bei Nicht­durch­führung des Pro­jek­tes nicht. Diese Prü­fung hätte die Kloster­wiese von Beginn an wahrlich ver­di­ent. 

Ist dies nach­haltiges Denken, nach­haltige Politik?

Frühzeit­ige Bürg­er­beteili­gung eine Farce

Die frühzeit­ige Bürg­er­beteili­gung zum Bebau­ungs­plan “Kloster­wiese” im Rathaus Herrsching am 12.5.2015 wurde nicht pro­tokol­liert. Ent­täuschend für die gekomme­nen Bürg­er, denn dadurch wurde die geringe Bedeu­tung der Ver­anstal­tung zum Aus­druck gebracht. Es gab zahlre­iche Ein­wände und Vorschläge der Anlieger. Kein Einziger wurde berücksichtigt.

 

Der Bebau­ungs­pla­nen­twurf ist in entschei­den­den Punk­ten noch lück­en­haft, beispiel­sweise Ober­flächen­wasserver­sickerung. Die Behör­den­beteili­gung erfol­gte in ein­er ultra­kurzen Spanne von 5 Wochen im Früh­jahr 2016. Reichte diese Begutach­tungszeit für so ein umfan­gre­ich­es Pro­jekt wirk­lich aus?  

Wir sprechen uns klar für den Erhalt der Kloster­wiese aus

Vere­in Lebenswertes Bre­it­brunn e.V.