Fragen zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Herrsching
Die Gemeinde Herrsching hat Grundeigentümern an der Seefelder Strasse für den Erwerb von landwirtschaftlichem Grund Preise von ca. € 70,–/qm geboten, um diesen anschließend in Bauland für das Gymnasium umzuwandeln.
Fast zeitgleich wurde in geheimen Verträgen mit dem Grundeigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche in Breitbrunn (Klosterwiese) von ca. 33.000 qm eine Flächenumwandlung in Bauland in Aussicht gestellt. Als eine Begründung wurde angegeben, dass davon ein Teil der Fläche kostengünstig abgegeben werden soll. In der Öffentlichkeit wird dies als „Einheimischen-Modell“ dargestellt. Aus der Planung wurde dann ersichtlich, dass nur ein kleiner Teil der Fläche für diese Zwecke vorgesehen ist. Die restliche, riesige Fläche kann gemäß einem Bebauungsplan-Entwurf der Gemeinde (große Villen und Doppelhäuser, große Dreispänner) vom Kloster selbst frei verkauft werden.
Warum wird hier versucht, unter dem suggestiven Schlagwort „Einheimischen Modell“ ein Großprojekt durchzupeitschen?
Werden die Mitglieder des Gemeinderates für ihre Entscheidungen über solch wichtige Großprojekte in Herrsching vom Bürgermeister ausreichend und fundiert informiert?
Warum hält der Bürgermeister nach wie vor (s. Gespräch mit Frau Gräpel, MM vom 3.1.2019) an der Vernichtung dieser besonderen Fläche fest, obwohl es Alternativen gibt. Mit dieser zu wenig abgewogenen Entscheidung wäre diese Fläche für immer verloren. Schließlich ist es nicht irgendeine landwirtschaftliche Fläche in Breitbrunn, sondern ein Naturdenkmal. Man kann hier noch die Formung der Landschaft durch die Eiszeit erkennen und wunderbare Blicke auf die Alpenkette und den See genießen.
Es widerspricht dem allgemeinen Bestreben, den Flächenfraß einzudämmen.
Warum spricht er von einer schnellen Lösung (Interview Merkur). Ihm ist doch bekannt, dass es erhebliche Einwände gibt und Klagen im Raum stehen?
Warum baut man nicht auf den vorhandenen Gemeindegrundstücken, die bereits günstig erworben wurden?
Es widerspricht völlig dem Gleichheitsgrundsatz, dass es hier Grundbesitzer derart unterschiedlich behandelt werden sollen.
Baulandpreise für den Eigentümer in Breitbrunn, Ackerlandpreise für die Eigentümer in Herrsching. Ist das wirklich gerecht?
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