Fra­gen zur Umwand­lung von land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen in Herrsching

Die Gemein­de Herr­sching hat Grund­ei­gen­tü­mern an der See­fel­der Stras­se für den Erwerb von land­wirt­schaft­li­chem Grund Prei­se von ca. € 70,–/qm gebo­ten, um die­sen anschlie­ßend in Bau­land für das Gym­na­si­um umzuwandeln.

Fast zeit­gleich wur­de in gehei­men Ver­trä­gen mit dem Grund­ei­gen­tü­mer einer land­wirt­schaft­li­chen Flä­che in Breit­brunn (Klos­ter­wie­se) von ca. 33.000 qm eine Flä­chen­um­wand­lung in Bau­land in Aus­sicht gestellt. Als eine Begrün­dung wur­de ange­ge­ben, dass davon ein Teil der Flä­che kos­ten­güns­tig abge­ge­ben wer­den soll.  In der Öffent­lich­keit wird dies als „Ein­hei­mi­schen-Modell“ dar­ge­stellt. Aus der Pla­nung wur­de dann ersicht­lich, dass nur ein klei­ner Teil der Flä­che für die­se Zwe­cke vor­ge­se­hen ist. Die rest­li­che, rie­si­ge Flä­che kann gemäß einem Bebau­ungs­plan-Ent­wurf der  Gemein­de (gro­ße Vil­len und Dop­pel­häu­ser, gro­ße Drei­spän­ner) vom Klos­ter selbst frei ver­kauft werden.

War­um wird hier ver­sucht, unter dem sug­ges­ti­ven Schlag­wort „Ein­hei­mi­schen Modell“ ein Groß­pro­jekt durchzupeitschen?

Wer­den die Mit­glie­der des Gemein­de­ra­tes für ihre Ent­schei­dun­gen über solch wich­ti­ge Groß­pro­jek­te in Herr­sching vom Bür­ger­meis­ter aus­rei­chend  und fun­diert informiert?

War­um hält der Bür­ger­meis­ter nach wie vor (s. Gespräch mit Frau Grä­pel, MM vom 3.1.2019) an der Ver­nich­tung die­ser beson­de­ren Flä­che fest, obwohl es Alter­na­ti­ven gibt. Mit die­ser zu wenig abge­wo­ge­nen Ent­schei­dung wäre die­se Flä­che für immer ver­lo­ren. Schließ­lich ist es nicht irgend­ei­ne land­wirt­schaft­li­che Flä­che in Breit­brunn, son­dern ein Natur­denk­mal. Man kann hier noch die For­mung der Land­schaft durch die Eis­zeit erken­nen und wun­der­ba­re Bli­cke auf die Alpen­ket­te und den See genießen.

Es wider­spricht dem all­ge­mei­nen Bestre­ben, den Flä­chen­fraß einzudämmen.

War­um spricht er von einer schnel­len Lösung (Inter­view Mer­kur). Ihm ist doch bekannt, dass es erheb­li­che Ein­wän­de gibt und Kla­gen im Raum ste­hen?
War­um baut man nicht auf den vor­han­de­nen Gemein­de­grund­stü­cken, die  bereits güns­tig erwor­ben wur­den?
Es wider­spricht völ­lig dem Gleich­heits­grund­satz, dass es hier Grund­be­sit­zer der­art unter­schied­lich behan­delt wer­den sollen.

Bau­land­prei­se für den Eigen­tü­mer in Breit­brunn, Acker­land­prei­se für die Eigen­tü­mer in Herr­sching. Ist das wirk­lich gerecht?