Fra­gen zur Umwand­lung von land­wirtschaftlichen Flächen in Herrsching

Die Gemeinde Herrsching hat Grun­deigen­tümern an der Seefelder Strasse für den Erwerb von land­wirtschaftlichem Grund Preise von ca. € 70,–/qm geboten, um diesen anschließend in Bauland für das Gym­na­si­um umzuwandeln.

Fast zeit­gle­ich wurde in geheimen Verträ­gen mit dem Grun­deigen­tümer ein­er land­wirtschaftlichen Fläche in Bre­it­brunn (Kloster­wiese) von ca. 33.000 qm eine Flächenumwand­lung in Bauland in Aus­sicht gestellt. Als eine Begrün­dung wurde angegeben, dass davon ein Teil der Fläche kostengün­stig abgegeben wer­den soll.  In der Öffentlichkeit wird dies als „Ein­heimis­chen-Mod­ell“ dargestellt. Aus der Pla­nung wurde dann ersichtlich, dass nur ein klein­er Teil der Fläche für diese Zwecke vorge­se­hen ist. Die restliche, riesige Fläche kann gemäß einem Bebau­ungs­plan-Entwurf der  Gemeinde (große Villen und Dop­pel­häuser, große Dreis­pän­ner) vom Kloster selb­st frei verkauft werden.

Warum wird hier ver­sucht, unter dem sug­ges­tiv­en Schlag­wort „Ein­heimis­chen Mod­ell“ ein Großpro­jekt durchzupeitschen?

Wer­den die Mit­glieder des Gemein­der­ates für ihre Entschei­dun­gen über solch wichtige Großpro­jek­te in Herrsching vom Bürg­er­meis­ter aus­re­ichend  und fundiert informiert?

Warum hält der Bürg­er­meis­ter nach wie vor (s. Gespräch mit Frau Gräpel, MM vom 3.1.2019) an der Ver­nich­tung dieser beson­deren Fläche fest, obwohl es Alter­na­tiv­en gibt. Mit dieser zu wenig abge­wo­ge­nen Entschei­dung wäre diese Fläche für immer ver­loren. Schließlich ist es nicht irgen­deine land­wirtschaftliche Fläche in Bre­it­brunn, son­dern ein Natur­denkmal. Man kann hier noch die For­mung der Land­schaft durch die Eiszeit erken­nen und wun­der­bare Blicke auf die Alpen­kette und den See genießen.

Es wider­spricht dem all­ge­meinen Bestreben, den Flächen­fraß einzudämmen.

Warum spricht er von ein­er schnellen Lösung (Inter­view Merkur). Ihm ist doch bekan­nt, dass es erhe­bliche Ein­wände gibt und Kla­gen im Raum ste­hen?
Warum baut man nicht auf den vorhan­de­nen Gemein­de­grund­stück­en, die  bere­its gün­stig erwor­ben wur­den?
Es wider­spricht völ­lig dem Gle­ich­heits­grund­satz, dass es hier Grundbe­sitzer der­art unter­schiedlich behan­delt wer­den sollen.

Bauland­preise für den Eigen­tümer in Bre­it­brunn, Ack­er­land­preise für die Eigen­tümer in Herrsching. Ist das wirk­lich gerecht?